Jeder Hund in der Gemeinde Lyssach muss bei der Gemeindeverwaltung an- oder abgemeldet werden.

In der Gemeinde Lyssach beträgt die Hundetaxe CHF 60.00 pro Hund. Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Lyssach, sofern der Hund älter als 6 Monate ist. Die Hundetaxe wird jeweils im August für das laufende Jahr fällig.

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Jeder Hund in der Gemeinde Lyssach muss bei der Gemeindeverwaltung an- oder abgemeldet werden.

In der Gemeinde Lyssach beträgt die Hundetaxe CHF 60.00 pro Hund. Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Lyssach, sofern der Hund älter als 6 Monate ist. Die Hundetaxe wird jeweils im August für das laufende Jahr fällig.

Unterlagen

Kopie des Impfausweises mit Chip-Nummer.

Verfahren

Sie können ihr Hund via Online-Formular bei der Gemeinde an- oder abmelden. Eine Kopie des Imfpausweises ist jedoch zwingend einzureichen. Die Gemeindverwaltung veranlasst die erforderlichen Massnahmen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.