Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Lyssach erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist der Gemeinderat zuständig.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/einbuergerung.html

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