Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges am Schalter der Gemeindeverwaltung abzumelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis oder Identitätskarte/Pass
- Aufenthaltsausweis (Nur Wochenaufenthalter)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 034 446 03 52 | vera.iseli@lyssach.ch |