Informationen

Datum
27. Oktober 2024
Lokalität

Für die auf Sonntag, 27. Oktober 2024 festgesetzten ordentlichen Urnenwahlen sind innert der reglementarischen Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden.

Gemeinderat  (7 Mitglieder)

Liste 1     Sozialdemokratische Partei Lyssach

Lehmann Corinne                            68        dipl. Physiotherapeutin                                                         bisher

Lehmann Corinne                            68        dipl. Physiotherapeutin                                                         bisher

Röthlisberger Annic                         92        Leiterin Rechtsdienst                                                         neu / parteilos

Röthlisberger Annic                         92        Leiterin Rechtsdienst                                                         neu / parteilos

Riesen Daniel                                  66        Experte in Rechnungslegung

                                                                     und Controlling                                                          neu

Riesen Daniel                                  66        Experte in Rechnungslegung

                                                                     und Controlling                                                          neu

Kocher Rebekka                              75        Zahntechnikerin                                                         neu / parteilos

Liste 2     Schweizerische Volkspartei Sektion Lyssach

Kämpfer Susanne                            69        Geschäfts- und Hausfrau                                                         bisher

Thomann Kilian                                84        Leiter Digital Governance Services                                                          bisher

Bossard Marco                                82        Stv. Bereichsleiter Notrufzentrale
144 / 118 Bern                                                            bisher / parteilos

Habegger Thomas                           68        Informatiker mit eidg. FA /

                                                                     Elektromonteur EFZ                                                                neu

Buri Patric                                        89        Versicherungs- und Vorsorgeberater                                                                neu

Mathys Jeremias                             90        Projektleiter Gartenbau                                                                neu / parteilos

 

Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Jede stimmberechtigte Person kann ihr Wahlrecht durch Verwendung eines amtlichen oder ausseramtlichen Wahlzettels ausüben.

Jede Wählerin und jeder Wähler darf auf den amtlichen Wahlzetteln von Hand so viele Namen schreiben, als Personen zu wählen sind, den gleichen Namen aber nicht mehr als zweimal. Sie/Er darf die Namen frei aus allen gültigen Wahlvorschlägen (siehe hiervor) auswählen. Namen, die auf keinem gültigen Wahlvorschlag stehen fallen ausser Betracht.

Stimmberechtigte, die einen ausseramtlichen Wahlzettel verwenden, dürfen daran (ebenfalls nur handschriftlich) beliebige Streichungen vornehmen, gestrichene Namen durch solche aus einem gültigen Wahlvorschlag ersetzen und in gleicher Weise leere Linien füllen. Sie dürfen auch die Listenbezeichnung abändern oder streichen.

Stimmen und Wahlzettel sind gültig soweit daraus der freie Wille des Stimmenden deutlich erkennbar ist und wenn der Wahlzettel den Vorschriften entspricht.

Amtliche Wahlzettel, die ganz oder teilweise mit der Schreibmaschine oder durch ein Vervielfältigungsverfahren ausgefüllt worden sind, sowie ausseramtliche Wahlzettel, die mit solchen Mitteln erstellt oder abgeändert worden sind, sind ungültig.

Als Stimmausweis für die Urnenwahlen gilt die Ausweiskarte für die ordentlichen Urnenwahlen vom 27. Oktober 2024.

Das Stimmrecht kann sowohl brieflich als auch durch persönliche Abgabe der Wahlzettel an der Urne ausgeübt werden. Wer seine Stimme brieflich abgibt, muss nachfolgende Bestimmungen beachten:

-    Rückantwortcouverts, die am Sonntag, 27. Oktober 2024, nach 09.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, sind ungültig. Sie müssen deshalb rechtzeitig der Post übergeben oder direkt bei der Gemeindeverwaltung (Briefkasten) abgegeben werden.

-    Im Übrigen wird auf die Weisungen auf der Rückseite des Stimmcouverts verwiesen.

Die Listen liegen während der Wahlverhandlungen im Wahllokal zur Einsichtnahme auf.

Das Wahllokal ist wie folgt geöffnet:

Sonntag, 27. Oktober 2024                                10.30 Uhr - 11.30 Uhr

 

 

Lyssach, 23. September 2024                           Der Gemeindeschreiber