Volksabstimmungen vom 19. Mai 2019
Informationen
- Datum
- 19. Mai 2019
Eidgenössische Vorlagen
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde angenommen.
- Beschreibung
Stand Februar 2019 – Ziel der Vorlage ist ein international konformes, wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen und die Stärkung der AHV. Mit der Steuerreform sollen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz gewahrt sowie Arbeitsplätze und mittel- bis längerfristig Steuereinnahmen gesichert werden. Zudem verschafft die Vorlage der AHV dringend benötigte Mehreinnahmen und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der Renten. Für Bundesrat und Parlament ist die Vorlage ein ausgewogener Kompromiss, von dem die gesamte Bevölkerung profitieren wird. Am 19. Mai 2019 findet die Volksabstimmung statt.
Vorlagen
Vorlage
261
204
- Leer
- 4
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 1'105
- Stimmbeteiligung
- 42.5 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde angenommen.
- Beschreibung
Worum geht es?
Das Schweizer Waffenrecht hat – wie auch dasjenige der EU – zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die Europäische Union hat ihre Waffenrichtlinie ab 2013 revidiert und 2017 verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.
Als Mitglied des Schengen-Verbundes konnte die Schweiz bei der Änderung der EU-Waffenrichtlinie mitarbeiten und weitergehende Regelungen verhindern. Die Schweizer Schiesstradition wird deshalb in keiner Weise gefährdet:
- Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt übernommen werden.
- Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin wie z.B. das Sturmgewehr verwendet werden.
- Es sind weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests nötig.
- Ein zentrales Waffenregister ist nicht vorgesehen.
- Und auch Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.
Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.
Eine Ablehnung dieser Teilrevision würde diese Zusammenarbeit mit dem Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten voraussichtlich automatisch beenden.
Vorlagen
Vorlage
237
230
- Leer
- 3
- Stimmberechtigte
- 1'105
- Stimmbeteiligung
- 42.5 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Kantonale Vorlagen
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
- Ergebnis
- Die Vorlage und der Gegenvorschlag wurden abgelehnt.
- Beschreibung
Darüber wird abgestimmt
Am 19. Mai 2019 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz). Sie haben über zwei Varianten zu befinden, über die Vorlage des Grossen Rates und über einen Volksvorschlag.Mit der Vorlage des Grossen Rates sollen die Ansätze für den Grundbedarf in der Sozialhilfe gesenkt werden. Ziel ist es, die Erwerbsarbeit im Vergleich zum Bezug von Sozialhilfe
attraktiver zu machen sowie Kanton und Gemeinden finanziell zu entlasten.- Der Grosse Rat hat die Änderung des Sozialhilfegesetzes (Vorlage des Grossen Rates) mit 79 Ja gegen 63 Nein bei drei Enthaltungen angenommen. Gegen diesen Beschluss ist ein Volksvorschlag eingereicht worden. Dieser verlangt, dass sich alle Beiträge der Sozialhilfe nach den SKOSRichtlinien richten. Bedürftige Personen, die nach Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos werden und ausgesteuert sind, sollen zudem nach den Ansätzen der Ergänzungsleistungen zur AHV / IV unterstützt werden.
- Der Grosse Rat empfiehlt den Volksvorschlag mit 87 Nein gegen 59 Ja bei einer Enthaltung zur Ablehnung.
- Bei der Stichfrage empfiehlt der Grosse Rat den Stimmberechtigten mit 77 Ja gegen 68 Nein ohne Enthaltung, der Vorlage des Grossen Rates den Vorzug zu geben.
Lehnen die Stimmberechtigten in der Abstimmung beide Varianten ab, gilt weiterhin das heutige Gesetz.
Vorlagen
Vorlage
225
207
- Leer
- 8
Gegenvorschlag
150
276
- Leer
- 14
Stichfragen
Stichfrage
235
181
- Leer
- 24
- Stimmberechtigte
- 1'105
- Stimmbeteiligung
- 40.5 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- Gegenvorschlag